Schweizer Bundesrat startet Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes
a reprint from Schweizerische Eidgenossenschaft, 2018-10-17
Seit 2008 hat sich der Strommarkt stark verändert. Getrieben wird diese Entwicklung vom technologischen Fortschritt bei der erneuerbaren Stromproduktion und den digitalen Technologien, der Preisentwicklung der fossilen Energien und des CO2 sowie von neuen energie- und klimapolitischen Zielen der Schweiz und ihrer europäischen Nachbarn. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund entschieden, für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 dazu die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in die Vernehmlassung gegeben. Im Zentrum stehen die Versorgungssicherheit, ein effizient funktionierender, offener Markt sowie neue Netzregulierungen, die den Ausbau der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion unterstützen sollen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2019.
Der Strommarkt verändert sich stark. Das beeinflusst das komplexe Zusammenspiel zwischen Stromproduktion, Stromhandel, Stromverteilung und Stromverbrauch. Mit dem Energiegesetz, das die Stimmbevölkerung im Mai 2017 gutgeheissen hat, wurde ein erstes Massnahmenpaket beschlossen, um dem sich wandelnden Umfeld gerecht zu werden. Es enthält neben dem Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen sowie die Produktion aus erneuerbaren Energien zu stärken. Zur Modernisierung des Stromnetzes hat das Parlament ebenfalls gesetzliche Änderungen beschlossen (Strategie Stromnetze). Diese treten voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft. Für die Zeit nach 2025 soll zudem ein flexibles Wasserzinsmodell eingeführt werden, das der Marktentwicklung besser Rechnung trägt. Ergänzend kommt nun ein Paket von Massnahmen hinzu, um auch die Rahmenbedingungen für den Schweizer Strommarkt an die Marktentwicklungen anzupassen.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
Vollständige Öffnung des Strommarkts: Sie wurde vom Parlament bereits im geltenden StromVG beschlossen, bisher aber nicht umgesetzt. Heute werden schon fünf Sechstel des gesamten Stromvolumens der Schweiz auf dem freien Markt beschafft. Über 99% der Endverbraucher, kleine Konsumenten und Betriebe, sind jedoch in der Grundversorgung gefangen. Sie sollen künftig in den freien Markt wechseln können und von dort auch wieder zurück in die regulierte Grundversorgung. So können sie durch ihre Entscheidungen – die Wahl ihres Stromlieferanten oder ihres Stromprodukts, ihre Entscheidung für Eigenproduktion oder die Nutzung ihrer Flexibilität beim Stromverbrauch – die für sich attraktivste Art der Versorgung wählen. Sie beeinflussen so auch die weitere Entwicklung der Stromversorgung. Dadurch werden sich innovative Produkte, Dienstleistungen und die Digitalisierung rascher durchsetzen können. Ein offener Strommarkt ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Sektorkopplung, das heisst der optimal koordinierten Nutzung der leitungsgebundenen Energieträger wie beispielsweise Power-to-Gas, Wärmekraftkopplung oder Elektromobilität. Weiterlesen...
Seit 2008 hat sich der Strommarkt stark verändert. Getrieben wird diese Entwicklung vom technologischen Fortschritt bei der erneuerbaren Stromproduktion und den digitalen Technologien, der Preisentwicklung der fossilen Energien und des CO2 sowie von neuen energie- und klimapolitischen Zielen der Schweiz und ihrer europäischen Nachbarn. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund entschieden, für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 dazu die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in die Vernehmlassung gegeben. Im Zentrum stehen die Versorgungssicherheit, ein effizient funktionierender, offener Markt sowie neue Netzregulierungen, die den Ausbau der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion unterstützen sollen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2019.
Der Strommarkt verändert sich stark. Das beeinflusst das komplexe Zusammenspiel zwischen Stromproduktion, Stromhandel, Stromverteilung und Stromverbrauch. Mit dem Energiegesetz, das die Stimmbevölkerung im Mai 2017 gutgeheissen hat, wurde ein erstes Massnahmenpaket beschlossen, um dem sich wandelnden Umfeld gerecht zu werden. Es enthält neben dem Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen sowie die Produktion aus erneuerbaren Energien zu stärken. Zur Modernisierung des Stromnetzes hat das Parlament ebenfalls gesetzliche Änderungen beschlossen (Strategie Stromnetze). Diese treten voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft. Für die Zeit nach 2025 soll zudem ein flexibles Wasserzinsmodell eingeführt werden, das der Marktentwicklung besser Rechnung trägt. Ergänzend kommt nun ein Paket von Massnahmen hinzu, um auch die Rahmenbedingungen für den Schweizer Strommarkt an die Marktentwicklungen anzupassen.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
Vollständige Öffnung des Strommarkts: Sie wurde vom Parlament bereits im geltenden StromVG beschlossen, bisher aber nicht umgesetzt. Heute werden schon fünf Sechstel des gesamten Stromvolumens der Schweiz auf dem freien Markt beschafft. Über 99% der Endverbraucher, kleine Konsumenten und Betriebe, sind jedoch in der Grundversorgung gefangen. Sie sollen künftig in den freien Markt wechseln können und von dort auch wieder zurück in die regulierte Grundversorgung. So können sie durch ihre Entscheidungen – die Wahl ihres Stromlieferanten oder ihres Stromprodukts, ihre Entscheidung für Eigenproduktion oder die Nutzung ihrer Flexibilität beim Stromverbrauch – die für sich attraktivste Art der Versorgung wählen. Sie beeinflussen so auch die weitere Entwicklung der Stromversorgung. Dadurch werden sich innovative Produkte, Dienstleistungen und die Digitalisierung rascher durchsetzen können. Ein offener Strommarkt ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Sektorkopplung, das heisst der optimal koordinierten Nutzung der leitungsgebundenen Energieträger wie beispielsweise Power-to-Gas, Wärmekraftkopplung oder Elektromobilität. Weiterlesen...