Gebäudeinduzierte Mobilität: eine methodische Fehlinterpretation

Sehr oft wurde und wird von einer sogenannten "gebäudeinduzierten Mobilität" gesprochen, namentlich wenn es um potentiell klimarelevante Emissionen von Gebäuden geht. Immer wieder ist feststellbar, dass es sich die sogenannte "gebäudeinduzierte Mobilität" fast ausschließlich auf Betriebs- selten bis nie auf Wohngebäude bezieht. Dabei folgt die Argumentation der These das ein (Betriebs-)Gebäude die Mobilität seiner Benutzer bedingt, konkret: ein Bürogebäude bedingt die Mobilität der Büroangestellten, ein Hotel bedingt die Mobilität der Gäste und Mitarbeitenden, ein Produktionsbetrieb bedingt ebenfalls die Mobilität der Mitarbeitenden und etwaiger Kunden. Bei Wohngebäuden ist bis anhin noch nicht von "gebäudeinduzierter Mobilität" gesprochen worden. 

Was bei dieser Perspektive jedoch außer acht gelassen wird: es ist nicht das Gebäude, welches eine Mobilität (welcher Art auch immer) induziert. Es ist die Nutzung des Gebäudes, welche die Mobilität induziert. So bedingt ein Verwaltungsbetrieb (bisher) die Präsenz der Büroangestellten vor Ort. Ein Spital bedingt (nachvollziehbarerweise) die Anwesenheit der Mitarbeitenden im Spital. 

Namentlich im Zusammenhang mit zum einen der Debatte um das Klima, mehr jedoch noch im Kontext mit der laufenden Corona-Pandemie wird so manches Gebäude eine völlig andere Nutzung und damit auch eine sich wandelnde Mobilität erfahren. Das Gebäude an sich bleibt prinzipiell das selbe. Diese Nutzungsänderungen dürfte insbesondere Bürobauten betreffen. Desweiteren dürfte eine zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt insgesamt gemeinsam mit einer Anpassung diverser Mobilitätsalternativen zu einer Änderung der Mobilität an sich führen. 

All das bestätigt: Gebäude können keine Mobilität induzieren. Potentiell klimarelevante Emissionen von Gebäuden bzw. Mobilitätsprozessen sollten im Rahmen von Ökobilanzen separat und nutzenbezogen (Funktionelle Einheit in einer Ökobilanz) betrachtet werden. Eine Anrechnung mobilitätsbedingter potentiell klimarelevanter Emissionen sollte dabei teils dem Betrieb, teils aber auch dem eigentlichem Emittenten, d.h. dem Autofahrer, E-Biker, ÖV-Benutzer, etc. zugerechnet werden.

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